Präambel
Die Abteilung Coptergeschwader Hannover (nachfolgend Copterabteilung) wurde im Jahre 2016 auf Antrag einer privaten
Interessengemeinschaft als 6. Abteilung eingerichtet. Für die Rechte und Pflichten der Mitglieder und der Leitung der Abteilung gilt vorrangig die Satzung des Vereins. Diese Abteilungsordnung
regelt nur die Besonderheiten der Copterabteilung. Eine Einzelbestimmung der Abteilungsordnung, die der Satzung des Hauptvereins widersprechen sollte, ist unwirksam. Gleiches gilt für Beschlüsse und
Maßnahmen der Leitung der Abteilung Coptergeschwader Hannover.
Zweck der Modellflugabteilung ist die Wahrung, Pflege und Förderung des Modellflugsportes, sowie dessen praktischen Ausübung. Hierbei werden die
verwendeten Flugmodelle ausschließlich zum Zwecke der Sport- und Freizeitgestaltung genutzt. Die angesetzten regelmäßigen Flugzeiten dienen der Übung, der Vertiefung und der Verbesserung der
sportlichen Flugleistungen mit den jeweiligen Flugmodellen. Die Teilnahme oder die Ausrichtung von entsprechenden Modellflug-Wettkämpfen ist auch als fester Bestandteil vorgesehen.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) Die Förderung der Jugend im Rahmen der Jugendpflege durch den Modellflugsport.
b) Die Förderung des Modellflugsportes in der freien Landschaft zur Erholung bei Unterstützung aller Bemühungen zur Pflege und zum Schutz von
Landschaft und Natur.
c) Einrichten eines den technischen Erfordernissen entsprechenden Modellfluggeländes.
d) Förderung der Kontakte zu anderen Modellflugsportvereinen und –gruppen sowie zu den
Dachverbänden
e) Unterstützung der Mitglieder bei der Ausübung des Modellflugsports
Diese Abteilungsordnung gilt in Ergänzung zu der Satzung des Vereins für Bewegungsspiele Hannover-Wülfel e.V. von 1863 in
der jeweils gültigen Form.
§ 1 Mitgliedschaft
- Jedes Mitglied der Copterabteilung muss eine eigene Haftpflichtversicherung für Schäden die durch den Copter verursacht
werden können, jährlich vorweisen
§ 2 Abteilungsleitung
- Zur Abteilungsleitung gehören folgende Funktionen:
- Abteilungsleiter
- 2 Stellvertretende Abteilungsleiter
- Kassenwart
- Schriftführer
- Die Abteilungsleitung wird von der ordentlichen Abteilungsversammlung gewählt.
- Die Abteilungsleitung ist nach der Wahl dem Vereinsvorstand schriftlich mitzuteilen.
§ 3 Aufgaben der Abteilungsleitung
Die Abteilungsleitung ist verantwortlich für:
- Die Geschäfte der Abteilung ordnungsgemäß zu führen,
- Mit jeweils Beauftragten die Interessen und Aufgaben der Abteilung im erweiterten Vorstand des Vereins
wahrzunehmen,
- die Beschlüsse der Abteilungsversammlung auszuführen,
- für die Spiel- und Platzordnung zu sorgen Die Abteilungsleitung ist beschlussfähig, wenn 2 ihrer Mitglieder und der
Abteilungsleiter (i.V. der stellvertretende Abteilungsleiter) anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Abteilungsleiters (alternativ auch Vertr. und
Kassierer).
§ 4 Gemeinschaftsarbeit
- Die Abteilungsleitung organisiert Veranstaltungen, bei denen die Mitglieder der Copter-abteilung Gemeinschaftsarbeit
erbringen.
- Als Ersatz für die Ableistung von Gemeinschaftsarbeit kann ein finanzieller Ausgleich in Höhe von € 10,- pro
Stunde in die Abteilungskasse bezahlt werden.
- Flug-Ausbildungsstunden, die unentgeltlich durchgeführt werden, können auf die Gemeinschaftsarbeit angerechnet
werden.
§ 5 Gastflieger
- Gastflieger die kein Vereinsmitglied sind, zahlen einmalig pro Flugtag/-abend € 5,- in die
Abteilungskasse.
- Ein Gastflieger kann bis zu maximal 5x als Gastflieger an Flugtagen/-abenden teilnehmen. Anschließend muss er, um an
weiteren Flugabenden teilnehmen zu können, dem Verein bzw. der Abteilung beitreten.
§ 6 Name und Logo
- Die Copterabteilung trägt den Namen „Coptergeschwader Hannover“ und hat als Abteilungslogo,
dass am Ende dieser Abteilungsordnung abgebildete Logo.
§ 7 Platzordnung für den Flugbetrieb
- Die Abteilungsleitung benennt für die angesetzten Flugtage/-abende auf dem Gelände des Vereins, einen sogenannten Leiter
Flugbetrieb. Dieser Leiter Flugbetrieb hat den reibungslosen Ablauf während des Flugbetriebes zu leiten und zu organisieren.
- Den Weisungen des Leiters Flugbetrieb sind zwingend Folge zu leisten. Eine Missachtung seiner Weisungen, kann an dem
betreffenden Tag zu einem temporären Flugverbot führen.
- Die Teilnahme am Flugbetrieb unter Alkohol-, Drogen oder starken Medikamenteneinfluss ist strengstens untersagt. Der
Leiter Flugbetrieb hat sich davon im Vorfeld zu überzeugen.
- Das Flugfeld ist in geeigneter Art und Weise vor den Zutritt Unbefugter abzusichern, sowie mit entsprechenden
Warnschildern/Warnhinweisen zu kennzeichnen.
- Der notwendige und vorgeschriebene persönliche Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Verlangen
vorzuzeigen.
- Es besteht für jeden Piloten die Verpflichtung einen persönlichen Spotter zu benennen, der während der FPV-Flugdauer den
Copter beobachtet und den Piloten bei Bedarf warnt.
- Das Verhalten sowie die Kanalauswahl der FPV-Sender ist vom Leiter Flugbetrieb zu überwachen und zu
regeln.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Sender für den FPV-Flug von 25mW sind zwingend
einzuhalten.
- Zuwiderhandlungen zu den hier unter §7 aufgeführten Punkten können im Wiederholungs-falle zu einem Flugverbot führen oder
gar zum Ausschluss aus dem Verein.
§ 8 Geschäftsjahr
- Das Geschäftsjahr der Abteilung ist das Kalenderjahr.
§ 9 Inkrafttreten
Die Abteilungsordnung tritt ab dem 01.04.2016 in Kraft und ist in der Abteilungsversammlung am 31.03.2016 einstimmig in der vorliegenden Fassung verabschiedet
worden.
Die Revision 01 der Abteilungsordnung erfolgte nach einstimmiger Vorstellung und Abstimmung in der Abteilungsversammlung am 30.11.2016 und ersetzt die Fassung vom
01.04.2016.